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Parken auf dem Gehweg

Parken auf dem Gehweg
 
Im Bereich der Hallauer Straße in Stühlingen

Da es vermehrt aufkommt, dass auf dem Gehweg zwischen der Pflegeeinrichtung und den Schulen geparkt wird, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

  • Es ist nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken
  • Auch besteht in dem genannten Bereich ein Halteverbot. Sie dürfen hier weder parken noch halten

Passanten müssen aufgrund dieses Verhalten oftmals die Straße benutzen. Was eine Gefahr für alle darstellt.
 
Parken vor dem Konradsaal/ in der Kalvarienbergstraße in Stühlingen
 
Hier möchten wir Sie ebenfalls nochmals hinweisen:

  • Es ist nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken
  • Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten
  • Sollten Sie auf der Straße parken, müssen Sie eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten

Bitte achten Sie auch immer darauf, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert die Straßen befahren können.
 
Das Ordnungsamt kontrolliert diese Bereiche stichprobenartig. Sollte ein Parkverstoß festgestellt werden, müssen wir diesen leider zur Anzeige bringen.
 
Wir bitten um Beachtung und hoffen auf Ihr Verständnis.
 
Ordnungsamt
Stadt Stühlingen
 
 

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