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Landesfamilienpass & Gutscheinkarten 2023

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten 2023
 
Die bisherigen Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheine für 2023 beim Bürgermeisteramt Stühlingen, Bürgerservice Zimmer 1, abholen.
 
Um eine missbräuchliche Benutzung auszuschließen, ist bei der Abholung des Gutscheinheftes die Berechtigung nachzuweisen (z.B. Nachweis über Kindergeldbezug).
 
Anträge auf die erstmalige Ausstellung eines Landesfamilienpasses können ebenfalls beim Bürgerservice gestellt werden.
 
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Landesfamilienpasses:

  • Familien die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind im Haushalt leben
  • Familien die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt leben
  • Familien die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind im Haushalt leben

Sollten Sie noch Fragen zum Landesfamilienpass haben, so können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 07744/532-0 oder 07744/532-32 beim Bürgerservice melden.

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Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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