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Land Baden-Württemberg passt Corona-Verordnung an - Regeln hängen weiterhin von der 7-Tages-Inzidenz ab
Am 29. März ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Diese regelt in Abhängigkeit des aktuellen Inzidenzwertes eines Landkreises unterschiedliche Möglichkeiten.
Angesichts schnell steigender Zahlen, wurden weitere Regelungen getroffen, um die Pandemie einzugrenzen.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung (gültig ab dem 29. März 2021):
Die Kitas bieten bereits seit Ende Februar wieder die Betreuung der Kinder an. Seit 15. März werden alle Klassen in den Grundschulen gemeinsam unterrichtet. An den weiterführenden Schulen dürfen neben den Abschlussklassen nun auch die Klassenstufen 5 und 6 im Präsenzunterricht mit Wechselmodell unterrichtet werden.
Die Corona-Verordnung und alle Regelungen und Maßnahmen können Sie ausführlich hier nachlesen:
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 29.03.2021
Übersicht der ab dem 29. März gültigen Regelungen
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 29. März 2021
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (Stand 23. März 2021)
Corona-Regeln ab 29. März auf einen Blick
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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