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Keine Isolationspflicht ab 16. November 2022 mehr - CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
Am 11. November 2022 hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Am 15. November 2022 hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt am 16. November 2022 in Kraft.
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
Alle Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie hier auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.
Die Landesregierung hat am 27. September 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), also die Pflicht eine OP-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen, beibehalten.
Corona-Regeln ab 1. oktober 2022
Link zur Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg
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