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Verbot von Müllablagerungen und das Verrichten der Notdurft auf Spielplätzen
Hinweis auf § 18 der Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen
Aus aktuellem Anlass möchten wir die Bevölkerung ausdrücklich darauf hinweisen, eine Müllablagerung auf Spielplätzen insbesondere durch spitze und scharfe Gegenstände wie Glasscherben oder Spritzen zu vermeiden. Es entstehen dadurch Verletzungsgefahren für Kinder aber auch Erwachsene.
Sachdienliche Hinweise bitte dem Ordnungsamt unter 07744 532 0 mitteilen.
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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