Stadt Stühlingen

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Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019

  • Blutspenderehrung

    Es wurden folgende Ehrungen durchgeführt:
    6 Ehrungen für 10maliges Blutspenden,
    3 Ehrungen für 25maliges Blutspenden,
    3 Ehrungen für 50maliges Blutspenden,
    2 Ehrungen 75maliges Blutspenden.

    Der Vorsitzende und Bereitschaftsleiter Johann Duttlinger freuten sich über die erschienenen Blutspender und übergaben jeweils die Ehrungsurkunde und die Ehrennadel sowie seitens der Stadt Stühlingen eine Flasche Stadtsekt. Es wurde die Wichtigkeit der Blutspende, den Respekt, insbesondere das besondere Verantwortungsgefühl und die Hilfsbereitschaft, sowie den Dank gegenüber den Spendern hervorgehoben.

    Die nicht Anwesenden erhalten Urkunde und Ehrenadel nachträglich ausgehändigt.

 

  • Einwohnerfragestunde

    In der Einwohnerfragestunde wurden nachfolgend aufgeführte Fragen gestellt:

    a) Eine Einwohnerin ging auf die bereits stattgefundenen Einwohnergespräche in den Ortsteilen ein und bat um Durchführung einer Einwohnerversammlung für den Kernort in Stühlingen. Eine Einwohnerversammlung wird nach vorhergehender Abstimmung mit den Kernortstadträten sowie mit Bürgermeister Burger durchgeführt, konnte der Vorsitzende die Anfrage bestätigen.

    b) Eine weitere Einwohnerin machte auf eine Baumaßnahme am Bahngelände im Bereich hinter der Realschule Stühlingen aufmerksam und erkundigte sich um was für Maßnahmen es sich hierbei handelt. Diese Frage wurde vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass es sich hierbei lediglich um sog. „Ertüchtigungsmaßnahmen“ an der Bahnstrecke durch die Bahnbetriebe Blumberg handelt.

 

  • Familienbeauftragte der Stadt Stühlingen
    hier: Jahresbericht für 2018 und aktuelle Informationen

    Stühlingen bietet Familien ein lebenswertes Umfeld und eine gute Infrastruktur. Dafür sorgen zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, gut ausgebaute Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote und ein Netzwerk sozialer Hilfen für alle Lebenssituationen. Die Vielzahl an unterschiedlichen Lebensstilen stellt an die heutige Familie neue Herausforderungen. Deshalb steht die Familienbeauftragte der Stadt Stühlingen, als erste Anlaufstelle und kompetente Ansprechpartnerin, allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen und Problemen zur Seite. Ebenso fördert und unterstützt sie Familien bei der Umsetzung von Ideen. Über ihre Informations- und Beratungsfunktion hinaus versteht sie sich vor allem als Schnittstelle zu den jeweiligen Fachstellen, Initiativen, Behörden, Verbänden und Organisationen und kann im Bedarfsfall unbürokratisch und gezielt Hilfsangebote vermitteln.

    Aufgrund dieser vorgenannten Gründe, hat sich die Stadt Stühlingen als familienbewusste Kommune dazu entschlossen, zum 01.04.2018 die neue Stelle „Familienbeauftragte“ einzurichten. Seither wurden zahlreiche Meilensteine bedarfsorientierter Angebote in den Bereichen der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung durch die Familienbeauftragte Frau Andrea Barth angestoßen und   erforderliche Netzwerke aufgebaut.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Burger die Familienbeauftragte Frau Andrea Barth sowie Frau Janine Herr als Jugendbeauftragte der Stadt Stühlingen. Zunächst lenkte Frau Herr die Aufmerksamkeit auf eine von ihr vorgestellte Präsentation zur Jugendbeteiligung in der Stadt Stühlingen und ging dabei insbesondere auf die bereits angestoßenen Meilensteine der Jugendbeteiligung gem. § 41a Gemeindeordnung sowie dem Beschluss zur Auswahl der Beteiligungsform und welche weiteren Schritte noch unternommen werden müssen ein.

    Zahlreiche Fragen zur Jugendbeteiligung allgemein, insbesondere zur Zusammensetzung des Jugendbeteiligungsrates, der Altersstruktur der mitwirkenden Jugendlichen und der Begleitung des Jugendbeteiligungsprozesses wurden beantwortet und beraten.
    Im Anschluss an die Ausführungen der Vorrednerin, gab Frau Barth eine Vorschau, hin zur geplanten Entwicklung der Stadt Stühlingen zu einer „familienfreundlichen Kommune“ und zeigte die bereits angestoßenen und noch zu entwickelten, erforderlichen Meilensteine hierzu auf. Insbesondere kommentierte sie hierzu die Bausteine „Sozialer, Politischer und Wirtschaftlicher Aspekt“. Das Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ zu einem Familienzentrum im Rahmen eines Familiennetzwerkes wurde von der Familienbeauftragten veranschaulicht. Die Gestaltung der Zufahrt zur Kindertagestätte, Darstellung möglicher Standorte für beschaffte Litfaßsäulen zur besseren Vernetzung der Darstellung von Angeboten, die Gestaltung eines Jugendraumes und die Bereitstellung eines Bauwagens wurden weiterhin noch verdeutlicht.

    Abschließend zeigte sie die nächsten Schritte zur Verwirklichung der weiteren Meilensteine auf.

    Das Gremium würdigte das Engagement der Familienbeauftragten und stand der positiven Entwicklung zu einer „familienfreundlichen Kommune“ positiv gegenüber und dankte für die Erarbeitung der zahlreichen Visionen.

    Das „Wagnis“ der Bereitstellung eines Bauwagens und eines Jugendraumes für die Jugendlichen soll nach den Ausführungen einiger Gemeinderäte im Rahmen eines Versuches eingegangen werden.

    Am Beispiel der Bettmaringer Landjugend, wurde eine erfolgreich umgesetzte und gelungene Jugendarbeit vorgestellt.

    Die Standortfrage der beschafften Litfaßsäulen bewirkte einige Rückfragen aus dem Gremium hinsichtlich der Pflege und Kontrolle vor nicht gewollter Plakatierung. Der favorisierte Standort im Bereich des „Pärkles“ wurde vom Gremium aufgrund einer nicht passenden Stilrichtung und der Größe einer Litfaßsäule abgelehnt. Ein anderer geeigneter Standort, nicht im Bereich der Hauptstraße in Stühlingen, soll gesucht werden.

    Nach reger Diskussion nahm der Gemeinderat von den Aufführungen zustimmend Kenntnis

 

  • Behandlung von Baugesuchen

    a) Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf Grundstück Flst. Nr. 67/10, Kirchweg 24, Gemarkung Stühlingen

    Baurechtliche Fragestellungen, insbesondere zur Grundfläche des Bauprojektes wurden noch beantwortet.

    b) Bauantrag zum Aufbau einer Dachgaube auf das bestehende Gebäude Obere Rappenhalde 9, Grundstück Flst. Nr. 1054/12, Gemarkung Stühlingen

    c) Bauantrag zum Neubau Carports auf Grundstück Flst.Nr. 23, Schwarzwaldstraße 5, Gemarkung Stühlingen-Blumegg

    d) Kenntnisgabeverfahren
    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit 2 Doppelcarport auf Grundstücken Flst.Nrn. 130/5 und 130/6, Kreuzäcker 8 und 8a, Gemarkung Stühlingen-Eberfingen

    Kritische Hinweise zum Bauherren wurden noch zum Ausdruck gebracht.

    e) Bauvoranfrage zum Neubau einer Heizzentrale für Nahwärmeversorgung auf Grundstück Flst.Nr. 2, Michaelstraße, Gemarkung Stühlingen-Wangen

    f) Bauantrag zur Aufstellung von zwei Aktivkohle Silos auf Grundstück Flst.Nr. 301/3, Ehrenbachstraße, Gemarkung Stühlingen-Weizen

    Den Baugesuchen wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Punkt d) wurde seitens des Gremiums zur Kenntnis genommen.

    Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Waldshut.

 

  • Abwasserpumpwerk Gewerbegebiet „Sulzfeld III“, 2. BA in Stühlingen
    hier: Auftragsvergabe für das Liefern und Versetzen des Abwasserpumpwerks als Fertigteilbauwerk

    Das Liefern und Versetzen des Abwasserpumpwerks als Fertigteilbauwerk im Gewerbegebiet Sulzfeld III 2. Bauabschnitt im Kernort Stühlingen wurde auf der Grundlage der VOB beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

    Zur Submission lagen Angebote von zwei Bietern vor. Die Kostenberechnung wurde auf der Grundlage der ausgeschriebenen Leistungen erstellt. Gemäß Kostenberechnung vom 21.03.2019 wurden die Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen auf brutto 47.600,00 € ermittelt

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die ausgeschrieben Arbeiten an die Firma Bernhard Müller Betonsteinwerk GmbH, Achern mit einer Bruttoangebotssumme von 38.585,75 € zu vergeben.

 

  • Kindergärten der Stadt Stühlingen
    hier: Fortschreibung Bedarfsplanung 2019 / Kinderzahlen-Übersicht bis 2020/21


    Die Erstellung einer örtlichen Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz stellt die Stadt Stühlingen jährlich eine örtliche Bedarfsplanung über die Kindergartenplätze auf, wozu sie verpflichtet ist.

    Hauptamtsleiter Mosmann stellte die Fortschreibung Bedarfsplanung 2019 anhand der Übersicht der Kinderzahlen in den einzelnen Ortsteilen vor. Unter anderem ging er mittels einer Präsentation auf die Themen derzeitiger Ist-Zustand mit Darstellung der derzeitigen Strukturen mit Betreuungsformen und Personalkräften, aktuelle Situation, Entwicklung der Kinderzahlen (Prognose) mit Darstellung verschiedener Statistiken, Allgemeine Entwicklung, „Interkommunalen Kostenausgleich“, Ausblick mit Hinweis auf die Arbeit der neu gegründeten Projektgruppe „Weiterentwicklung der Betreuungseinrichtungen der Stadt Stühlingen“, ein.

    Momentan werden die städtischen Kindergärten und im Kath. Kindergarten „St. Bernadette“ in Lausheim von 82 Kindern besucht (Stand 01.03.2019). Insgesamt wird ein gestiegener Integrationsbedarf durch die Aufnahme mehrere Kinder mit Migrationshintergrund festgestellt, der einhergeht mit einer Steigerung des Personalbedarfs.

    Jeder Kindergarten ist „eingruppig“ und es bestehen Betriebserlaubnisse für insgesamt 132 Plätze. Im Jahr 2019/2020 werden im U3/Ü3-Bereich 281 Kinder prognostiziert. Des Weiteren ging er auf die IST- und SOLL-Belegungen ein. Bis zum Jahr 2021 ist mit einem starken Anstieg der Kinderzahlen, ohne Berücksichtigung von möglichen Zuzügen zu rechnen, welche bei der Betriebsplanung zu berücksichtigen sind. Bei den Kindergärten gibt es große Unterschiede zwischen Soll- und Ist-Werten.

    Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Kindergartenlandschaft in Stühlingen, um den zukünftigen Anforderungen der Eltern gerecht zu werden betonte Hauptamtsleiter Mosmann. Im Herbst sollen mögliche neue Konzepte für die Betreuungseinrichtungen in der Stadt Stühlingen hierzu dem neuen Gemeinderat vorgestellt werden.

    Des Weiteren ging Hauptamtsleiter Mosmann auf die Einführung des gesunden Frühstücks in den Kindergärten Weizen und Schwaningen ab dem 01. März dieses Jahres ein. Dafür gab es beim Innovationspreis „Fit in die Zukunft“ von der AOK   Hochrhein-Bodensee und dem Landkreis Waldshut den 5. Hauptpreis, der mit einem Preisgeld von 750,- € dotiert wurde. Die Fertigstellung der Konzeptionsbroschüre für die städt. Kindergärten konnte er noch hervorheben.

    Der Vorsitzende warnte vor einer möglichen Gebührenfreiheit für Kinderbetreuungseinrichtungen, aufgrund eines gestarteten Volksbegehens durch die Landes-SPD.

    Anschließend nahm der Gemeinderat von der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend Kenntnis.

 

  • Aufhebung des Sperrvermerks beim Produkt 11.22 Finanzverwaltung, Kasse

    Im Haushaltsplan 2019 sind unter dem Produkt 11.22 Finanzverwaltung, Kasse – Finanzkonto 78310000 insgesamt 18.750,- € für Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze veranschlagt.

    Im Rahmen der Haushaltsplanberatung wurde über einen Teil der Haushaltsmittel ein Sperrvermerk (16.000,- € für Bauhof-Scanner und Modul/Timeboys) beschlossen. Dieser Sperrvermerk sollte dazu dienen, dass die Haushaltsmittel erst dann freigegeben werden, wenn die Verwaltung sich vom Modul im Betrieb überzeugt hat.

    Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann stellte die neue „Mobile Bauhoflösung“ mittels einer Präsentation vor und erläuterte zunächst die bisherige Verwaltungspraxis. Mit dem Ziel einer wesentlichen Vereinfachung der Verwaltungsabläufe informierte sie über die Besichtigung des Programms bei der Gemeinde Steinenbronn (Landkreis Böblingen), die dieses System bereits erfolgreich in Betrieb hat und ging anschließend auf die Komponenten sowie auf die Kosten der „Mobilen Bauhoflösung“ ein.

    Die geplante Vorgehensweise durch das neue System, wie z.B. Erfassung der Arbeiten, Auslesen der erfassten Daten, Übertragungen in die Schnittstellen und interne Leistungsverrechnungen u.a., Amortisationszeit und weitere Vorgehensweise zur Einführung, wurden weiterhin aufgezeigt.

    Verschiedene Fragestellungen zur „Mobilen Bauhoflösung“, Kosten mit Sperrvermerk, Praktische Umsetzung, Vorteile, datenschutzrechtliche Bestimmungen, Anwendung der Daten bei der Lohnbuchhaltung und Akzeptanz der betroffenen Bauhofmitarbeiter wurden diskutiert und beantwortet.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss:

    Der Sperrvermerk der eingestellten Finanzmittel i.H.v. 16.000,- € für die Beschaffung und Installation der Mobilen Bauhoflösung (Scanner) wird aufgehoben und die Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung freigegeben.

 

  • Kenntnisnahme des vorläufigen forstwirtschaftlichen Betriebsergebnisses 2018

    Hierzu konnte der Vorsitzende Herr Frommherz (Stellvertretender Leiter des Forstbezirkes Ost des Landratsamtes Waldshut), sowie die anwesenden Herren Forstrevierleiter Bottler und Wiethaler begrüßen.

    Herr Frommherz stellte in einer Präsentation das forstwirtschaftliche Betriebsjahr 2018 dar.

    Er zeigte zunächst die Ereignisse im „Extremen Jahr 2018“ auf, die geprägt waren durch den Sturm „Burglind“ am 02.01.2018 dem 5.500 Fm Holz zum Opfer fielen, die sehr starke Blüte und Zapfenbildung der Baumart Fichte und Tanne die dadurch stark geschwächt wurden, Dürreschäden beim Laubholz bereits schon im Juli, das extreme Wetter (wärmstes und trockenste Jahr in Deutschland seit Messbeginn) und der Borkenkäfer-Massenvermehrung auf.

    Weiterhin verdeutlichte er die Themen Käferholzaufkommen und deren Prognose für die folgenden Jahre ab 2019, Fichteneignung bis 2050, Folge für den Holzmarkt durch Sturm und Käfer.

    Es wurden 14.212 Festmeter Holz eingeschlagen. Damit wurde der jährlich festgelegte Hiebsatz von 14.200 Festmetern Holz punktgenau eingehalten. Durch das Überangebot am Holzmarkt, Qualitätseinbußen am lagernden Holz und das nicht abfließen des Holzes, gravierende Störungen am Holzmarkt in ganz Mitteleuropa, wurde ein negatives Betriebsergebnis von -203.499,37 € erzielt. Er begründete das negative Ergebnis und benannte die jeweiligen Abweichungen. 5.512 Fm Holz konnten 2018 nicht mehr verkauft werden und somit liegt noch Holz im Wert von 216.000,- € aus dem Einschlag von 2018 unverkauft im Wald.

    Herr Frommherz betonte, dass es in den nächsten Jahren nicht mehr um Gewinnerzielung geht, sondern um die Walderhaltung. Weiterhin versuchte er eine mögliche Strategie für den Holzmarkt 2019 darzustellen und hob hervor, dass es keinen Frischholzeinschlag mehr geben wird.

    Abschließend erinnerte er daran, dass der Wald viele Funktionen erfüllt und nicht nur als Wirtschaftsfaktor anzusehen ist. Er ist Natur- und Lebensraum, bietet vielfältige Schutz- und Erholungsfunktionen und dient als Trinkwasserquelle.

    Im weiteren Verlauf wurden noch Fragen zum Hackschnitzelverkauf und deren Preisgestaltung, Verwendung von Käferholz zur Hackschnitzelgewinnung, weitere Baumkrankheiten und Schadholzaufarbeitung beantwortet.

    Im Gremium entstand eine kontroverse Diskussion über die zukünftige Vorgehensweise zur Erlangung einer Strategie für die kommenden Jahre ab 2019 und zur Findung neuer Absatzwege.

    Eine neue zukünftige Strategiefindung soll im Rahmen der AG „Forst“ beraten und erarbeitet werden, riet der Vorsitzende.

    Der Gemeinderat nahm nach den Ausführungen vom forstwirtschaftlichen Betriebsergebnis 2018 zustimmend Kenntnis. Die Feststellung des Betriebsergebnisses durch Beschluss erfolgt im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung für den Hoheitsbereich.


  • Beratung und Beschlussfassung des Nachtragswirtschaftsplans 2019 des Eigenbetriebs ZIS

    Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde am 17.12.2018 durch den Gemeinderat beschlossen.

    Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn sich im Laufe des Wirtschaftsjahres zeigt, dass sich trotz Ausnutzung von Sparmöglichkeiten zum
    Ausgleich des Vermögensplans höhere Zuschüsse der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden.

    In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2019 wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Abschnitte 2019 vergeben. Hierzu wird nun ein Nachtragswirtschaftsplan erforderlich.

    Rechnungsamtsleiterin Frau Schippmann verwies auf die dem Gremium zusätzlich vorliegende Tischvorlage und erläuterte den Sachverhalt.

    Der Vorsitzende ergänzte die Ausführungen der Vorrednerin damit, dass hierzu keine Nachförderungen möglich und vorgesehen sind.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag: 

    Der Nachtragswirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs ZIS wird durch Beschluss festgestellt. 

 

  • Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Stühlingen, gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg und nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen

    In der Jahreshauptversammlung der Gesamtfeuerwehr Stühlingen vom 06. April 2018 wurden mehrheitlich
    1. Herr Gerhard Pfeifer zum Feuerwehrkommandanten
    2. Herr Benjamin Schrader zum 1. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
    3. Herr Michael Zolg zum 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

    gewählt.

    Die Gewählten verfügen über die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderates.

    Der Vorsitzende ging zunächst auf die stattgefundene Wahl an der Jahreshauptversammlung der Gesamtfeuerwehr ein und bedankte sich bei den gewählten Personen für die Bereitschaft zur Übernahme der Ämter.er Gemeinderat stimmte dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag einstimmig zu:

    Die Verwaltung schlägt vor, der Wahl von

    1. Herrn Gerhard Pfeifer, geb. am 17.07.1960, Wutachstraße 3, 79780 Stühlingen-Grimmelshofen zum Feuerwehrkommandanten
    2. Herrn Benjamin Schrader, geb. am 03.01.1985, An der Steig 21, 78573 Wurmlingen zum 1. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
    3. Herrn Michael Zolg, geb. am 14.02.1988, Im Winkel 5, 79780 Stühlingen-Mauchen zum 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten

    vom 06. April 2019, gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen zuzustimmen.

 
 

  • Zustimmung zur Wahl des Abteilungsleiters und stellvertretenden Abteilungsleiters der Freiwilligen Feuerwehr Stühlingen, Abteilung Bettmaringen gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg und nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen

    In der Jahreshauptversammlung der Feuerwehrabteilung Bettmaringen vom 23. März 2019 wurde Herr Armin Beck zum Abteilungsleiter gewählt.

    Ebenso wurde in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehrabteilung Bettmaringen vom 23. März 2019 Herr Thomas Kech zum stellvertretenden Abteilungsleiter gewählt.

    Die Gewählten verfügen über die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

    Gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit §10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen bedarf die Wahl der Zustimmung des Gemeinderats.

    Der Vorsitzende bedankte sich bei den gewählten Personen für die Bereitschaft zur Übernahme der Ämter.

    Der Gemeinderat stimmte dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag einstimmig zu:

    Die Verwaltung schlägt vor, der Wahl von

    1. Herrn Armin Beck, geb. am 06.12.1975, Steinastraße 47, 79780 Stühlingen-Bettmaringen zum Abteilungskommandanten der Abteilung Bettmaringen

    und

    2. Herrn Thomas Kech, geb. am 11.04.1993, Steinastraße 41, 79780 Stühlingen zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Bettmaringen

    vom 23. März 2019, gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stühlingen zuzustimmen.

 
 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: zweckgebundene Spende vom Frauenverein Weizen e.V. für den Spielplatz Weizen


    Der Frauenverein Weizen e.V. hat für den Spielplatz Weizen eine Spende in Höhe von 800,00 € getätigt.
    Der Vorsitzende bedankte sich für die Spende.
    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: zweckgebundene Spende von der Allianz-Agentur Rolf Büche


    Die Allianz-Agentur Rolf Büche hat eine Sitzbank für das Buswartehäuschen in Weizen eine Spende in Höhe von 500,00 € getätigt.
    Der Vorsitzende bedankte sich für die Spende.
    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: Spenden laut Spenderliste für Brandkatastrophe Familie Kraft


    Es wurden zahlreiche Spenden für die Brandkatastrophe „Familie Kraft“ in Höhe von 92.021.16 € getätigt.
    Der Vorsitzende bedankte sich für die zahlreichen Spenden und wies auf die bisher eingegangene Gesamtspendenhöhe hin.
    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt.

 

  • Sonstiges

    Hierzu lagen keine Themen vor.

            

  • Bekanntgaben

    a) Bescheid über die Gewährung einer Zuwendung für wasserwirtschaftliche
    vorhaben beim BA. Abwasserentsorgung OT Grimmelshofen

    Über den Eingang des Zuwendungsbescheides für wasserwirtschaftliche Vorhaben zum BA. Abwasserentsorgung im OT Grimmelshofen vom 15.04.2019 in Höhe von 85.000,- €, informierte der Vorsitzende.

    b) Personaleinstellungen


    Der Vorsitzende informierte über die Einstellung von Frau Lena Thoma als neue Schulsozialarbeiterin ab dem 01.10.2019 für die Stühlinger Schulen.

    Weiterhin werden eine junge Dame und ein junger Mann ab dem 01.09.2019 im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beim Bildungszentrum Stühlingen eingestellt.

    c) Arbeitsunfall Gebäudemanager


    Über den Vorfall eines erlittenen Arbeitsunfalls des Gebäudemanagers und dem damit verbundenen längeren Arbeitsausfall, informierte der Vorsitzende das Gremium.

    d) Innovationspreis 2019 „Fit in die Zukunft“ AOK und Landkreis Waldshut


    „Fit in die Zukunft“ – Projekte von oder für Kinder und Jugendliche war Motto des Innovationspreises 2019 des Landkreises Waldshut in Kooperation mit der AOK Hochrhein-Bodensee. 36 Schulen, Kindergärten, Vereine und Einrichtungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, hatten mitgemacht. Sieben Hauptpreise und 20 Anerkennungspreise wurden vergeben, berichtete der Vorsitzende.
    Der erste Hauptpreis in Höhe von 3.500,- € ging an den SV Stühlingen. Unter dem Projektnamen „SV Stühlingen 4.0 – ein Fußballverein macht sich auf den Weg“ setzte seit Anfang 2019 bei seiner Kinder- und Jugendarbeit ein von Fairness, Respekt und Offenheit getragenes neues Konzept um. Den 5. Hauptpreis der mit 750,- € Preisgeld dotiert war, ging wie Hauptamtsleiter Mosmann bereits im Vorfeld berichtete, an die beiden städt. Kindergärten Schwaningen und Weizen für das „Gesundes Frühstück im Kindergarten“.

    e) TK-Versorgung im Neubaugebiet „Untere Breite II“ in Bettmaringen


    Der Vorsitzende informierte das Gremium über eine Anfrage der Fa. Telekom Deutschland GmbH zu einer beabsichtigten Telekommunikationsversorgung des Neubaugebietes „Untere Breite II“ in Bettmaringen mittels FTTH-Technik.

    Diese Anfrage wurde mit dem Hinweis des eigenen Breitbandausbaus durch die Stadt Stühlingen beantwortet und abgewiesen.

 

  • Anregungen und Anfragen

    a) Fußweg Hauptstraße/Am Bahndamm in Stühlingen


    Stadträtin Pieper erkundigte sich über die Rechtmäßigkeit der Sperrung des Fußweges im Bereich Hauptstraße/Am Bahndamm zwischen den Gebäuden HausNrn. 9/13 in Stühlingen durch den neuen Eigentümer.

    Dieses wurde von der Verwaltung bestätigt, da hier kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen wurde.

    b) Dank des HGV an Gemeinderat und Stadtverwaltung für gute Zusammen
    arbeit

    Den Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen dem HGV, Stadtverwaltung und dem Gemeinderat übermittelte Stadtrat Mayer im Auftrag des HGV-Vorsitzenden Herrn Reinhard Schmitt.

    c) Breitbandversorgung „ZIS“

    Stadtrat Kaiser informierte sich über den Baufortschritt beim Breitbandausbau im Ortsteil Wangen und dem damit abhängigen weiteren zeitlichen Ablauf im Ortsteil Grimmelshofen. Die Nennung des genauen Zeithorizonts ist momentan nicht möglich, beantwortete der Vorsitzende diese Anfrage.
    Anschließend wurde die öffentliche Sitzung beendet und im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.

 

           
 

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