Stadt Stühlingen

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Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.04.2019

  • Einwohnerfragestunde

    In der Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen.

 

  • Pakt für Integration
    hier: Jahresbericht des Caritasverbandes Hochrhein e.V. zum Integrationsmanagement im Bereich der Stadt Stühlingen für 2018 und aktuelle Informationen

    Zwei Jahre nach den hohen Zugängen von Asylsuchenden nach Baden-Württemberg kommen die Geflüchteten mit Anerkennung und Duldung in den Kommunen des Landes im Rahmen der Anschlussunterbringung, als auch im Rahmen eines eigenständigen Zuzuges an. Zentrale Aufgabe kommunaler Integrationsarbeit ist es, die Menschen schnell an die bestehenden Regelsysteme heranzuführen und so die Integrationsprozesse zu stärken und zu fördern. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen hat das Land mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration für zunächst 2 Jahre geschlossen. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verlängerung des Förderprogramms wird der maximale Bewilligungszeitraum von bisher 24 Monate auf neu 36 Monate erhöht. Dies bedeutet, dass alle derzeit bewilligten, besetzten oder nachbesetzungsfähigen Stellen bzw. Stellenanteile auf Antrag um 12 Monate verlängert werden können, was zwischenzeitlich umgesetzt wurde. Zum 15.03.2018 wurde daher ein Kooperationsvertrag zwischen dem Caritasverband Hochrhein e.V. und der Stadt Stühlingen bis zum 14.03.2021 geschlossen.

    Kernstück des Paktes für Integration ist die flächendeckende Gewährleistung einer sozialen Beratung und Begleitung von zu uns Geflüchteten auch in der Anschlussunterbringung. In den zurückliegenden Monaten haben die Kommunalen Landesverbände und das Ministerium für Soziales und Integration ein gemeinsames Konzept für ein kommunales Integrationsmanagement erarbeitet.

    Bei der professionellen Begleitung im Integrationsprozess setzt das Land Baden-Württemberg auf individuelle Integrationspläne, die Entwicklungsperspektiven aufzeigen, vereinbaren und überprüfen. Und es wird weiterhin auf die Zusammenarbeit der Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager mit den Akteuren vor Ort gesetzt, wie beispielsweise kommunalen Integrationsbeauftragten oder ehrenamtlich Engagierten. Denn diese Strukturen und Wissen sind für eine gelingende Integration unverzichtbar.

    Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Burger die Mitarbeiterinnen des Caritasverbandes Hochrhein e.V., Frau Hauser (Geschäftsbereichsleitung Soziales & Projekte) und Frau Knoth als Integrationsmanagerin für den Bereich der Stadt Stühlingen.

    Die Integrationsmanagerin lenkte die Aufmerksamkeit auf eine von ihr vorgestellte Präsentation mit den Themenschwerpunkten Auswertung der Kennzahlen hinsichtlich der durchgeführten Beratungsgespräche und erstellten Integrationspläne, Projekte wie Jobbus, Frauencafé, Boys Day und Mieterqualifikation, zeigte ein Fallbeispiel an einer fiktiven Flüchtlingsfamilie auf und erläuterte eine Zielvereinbarung zum Integrationsplan. Abschließend zog sie das Fazit der durchgeführten Arbeit des vergangenen Jahres und bestätigte den guten Start des Integrationsmanagements in der Stadt Stühlingen.

    Im weiteren Verlauf wurden zahlreiche Fragen die im Zusammenhang mit dem Integrationsmanagement stehen, insbesondere zu den Themen Integrationspläne, Sprachförderung, Erfolge der Integrationsarbeit hinsichtlich der Begleitung der Flüchtlinge zur Selbstständigkeit, Wohnraumsuche und ausreichend vorhandene     Sozialwohnungen, Erfüllung der Aufnahmequote der Stadt Stühlingen, Schulbesuche von Flüchtlingskindern und Probleme durch fehlende Hausaufgabenbetreuung, Förderung der Integrationsarbeit durch Fördermittel, Entlastung der Stadtverwaltung durch die Arbeit der Integrationsmanagerin und Vernetzung mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Helferkreises, diskutiert und beantwortet.

    Der Vorsitzende sprach hierzu allen noch aktiven Ehrenamtlichen des Helferkreises seinen Dank aus.

    Frau Hauser bedankte sich im Anschluss der ausführenden Worte von Frau Knoth noch für die sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt Stühlingen und hob diese besonders im Vergleich mit anderen Gemeinden hervor.

    Abschließend nahm der Gemeinderat von den Aufführungen zustimmend Kenntnis.

 

  • Behandlung von Baugesuchen

    a)     Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube auf dem Nord-Ost-Dach auf Grundstück Flst. Nr. 23/1, Abt-Meister-Straße 51, Gemarkung Stühlingen-Lausheim

    b)     Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses auf Grundstück Flst. Nr. 64, Abt-Meister-Straße 19, Gemarkung Stühlingen-Lausheim

    c)     Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Flst. Nr. 2790, Fritz-Stotmeister-Straße 30, Gemarkung Stühlingen-Weizen

    Den Bauanträgen wurde jeweils einstimmig zugestimmt.

    Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Waldshut.

 

  • Erschließung des Baugebietes „Inneres Zelgle“, 2. BA in Stühlingen
    hier: Auftragsvergabe für die Erd-, Rohverlegungs- und Straßenbauarbeiten

    Die Erd-, Rohrverlegungs- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Inneres Zelgle, 2. Bauabschnitt im Kernort Stühlingen wurden auf der Grundlage der VOB in den Tageszeitungen und bei Greenprofi ausgeschrieben.

    Zur Submission lagen Angebote von drei Bietern vor.
    Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen wurden durch die TILLIG Ingenieure GmbH gemäß Kostenberechnung vom 05.10.2018 auf 207.000,- € brutto ermittelt. Das günstigste Angebot der Fa. Klefenz GmbH liegt somit ca. 14 % über dem Ansatz der Kostenberechnung, was auf die derzeit gute Konjunkturlage zurückzuführen ist.

    Fragen zu den Kostensteigerungen, mögliche Verzögerungen anderer Bauprojekte aufgrund der Vergabe an die Firma Klefenz GmbH, sowie voraussichtlicher Zeithorizont zur Umsetzung des ausgeschriebenen Bauabschnittes, wurden noch beantwortet.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die ausgeschrieben Arbeiten an die Firma Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen mit einer Bruttoangebotssumme von 236.450,14 € zu vergeben.

 

  • Sanierungsmaßnahme "Städtle"
    hier: Vergabe der Betreuung der Sanierungsdurchführung

    Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Städtle" wird im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz 2019“ gefördert. Die Stadt Stühlingen kann durch die Programmaufnahme einen ersten sehr positiven Meilenstein für dieses Projekt Stadtsanierung verzeichnen.

    Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird vorausgesetzt, dass die Erneuerungsmaßnahme im vorgegebenen Zeitrahmen durchgeführt und die bewilligte Finanzhilfe zeitnah für bauliche Investitionen eingesetzt wird. Es gilt daher auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stühlingen keine Zeit zu verlieren.

    Der nächste Schritt zur Durchführung der Stadtsanierung liegt nun darin, die Betreuung der Sanierungsdurchführung nahtlos zu beginnen. Hierfür liegt der Stadt Stühlingen seitens der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Donaueschingen, ein Vertragsangebot vor. Dieses basiert analog zur Stadtsanierungsmaßnahme im Bereich „Unterstadt" auf dem sich bewährten Nachweisverfahren.

    Aufgrund der seit 2000 bestehenden guten Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kornmunalentwicklung GmbH im Zusammenhang mit der städtebaulichen Erneuerung im Bereich der Unterstadt, ist es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll für die Sanierung im Bereich „Städtle" diese gute Zusammenarbeit fortzuführen.

    Das für die Antragstellung erforderliche GEK/ISEK wurde ebenfalls in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) erarbeitet. Die örtlichen Gegebenheiten sind der KE somit bestens bekannt. Dies gewährt einen zügigen und ergebnisorientierten Start der Sanierungsmaßnahme „Städtle".

    Der Vorsitzende lenkte hierzu die Aufmerksamkeit auf die Berücksichtigung der Stadt Stühlingen im Rahmen des Förderprogramms „Stadtebaulicher Denkmalschutz“ mit einer Fördersumme in Höhe von 900.000,- €.

    Durch die beabsichtigte erneute Kooperation mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH sind nach Auffassung des Vorsitzenden weitere Einsparpotenziale zu erwarten.

    Fragen zur zeitlichen Bindung der Förderungen, Inhalte der Auftragsvergabe bezüglich der Betreuung und Planung zur Sanierungsdurchführung, Bürgerbeteiligungen und Datenerhebungen durch die zu beauftragende LBBW wurden noch erörtert und beantwortet.

    Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Betreuung der Sanierungsdurchführung an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) im Nachweisverfahren zu vergeben.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: Spenden laut Spenderliste Januar bis März 2019

    Es wurden verschiedene Spenden in Höhe von 70,00 € an die Stadt-Bediensteten und an die Stadtbibliothek Stühlingen getätigt.

    Der Vorsitzende bedankte sich für die Spenden.

    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: Spenden laut Spenderliste für Brandkatastrophe Familie Kraft

    Es wurden zahlreiche Spenden für die Brandkatastrophe „Familie Kraft“ in Höhe von 64.245,00 € getätigt.

    Der Vorsitzende bedankte sich für die zahlreichen Spenden und gab einen Hinweis der Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch die Stadt Stühlingen gemäß § 53 Abgabenordnung (AO) für mildtätige Zwecke nach     Rücksprache mit dem Finanzamt Waldshut-Tiengen.

    Stadtrat Buntru fügte den Ausführungen noch an, dass im Ortsteil Schwaningen eine Sofortaktion, insbesondere für die Kinder, durchgeführt wurde.

    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spenden einstimmig zugestimmt.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: zweckgebundene Spende von der Elterninitiative für den Spielplatz     Stühlingen

    Die Elterninitiative hat für den Spielplatz Stühlingen eine Spende in Höhe von 1.054,88 € getätigt.

    Der Vorsitzende bedankte sich für die Spende.

    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt.

 

  • Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung
    hier: zweckgebundene Spende von der Elterninitiative für den Spielplatz Stühlingen

    Die Elterninitiative hat für den Spielplatz Stühlingen eine Spende in Höhe von 1.000,00 € getätigt. Der Spendenbetrag stammt von den „16 Zächen Stühlingen“ aus den Fastnachtslosverkäufen.

    Der Vorsitzende bedankte sich für die Spende.

    Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt.

 

  • Sonstiges

    Hierzu lagen keine Themen vor.

 

  • Bekanntgaben

    a) Bekanntgabe aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2019
    hier: Beförsterung des Kommunalwaldes ab dem 01.01.2020

    Im Rahmen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung an 18.03.2019 hat der Gemeinderat über die zukünftige Beförsterung des Stühlinger Kommunalwaldes ab dem 01.01.2020 beraten.

    Folgende Möglichkeiten sind aufgrund des Forstreformgesetzes möglich:
    1. Eigenbeförsterung
      Die Stadt Stühlingen beschäftigt einen oder mehrere Förster die sich ausschließlich um den Kommunalwald mit einer forstlichen Betriebsfläche von 1987 Hektar Wald kümmern müssten.
    2. Mögliche Kooperation mit einer anderen Kommune
    3. Weiterhin eine Beförsterung über das Kreisforstamt beim Landratsamt Waldshut   

Herr von Gilsa, Leiter des Kreisforstamtes, erläuterte dem Gremium das Modell des Landkreises ausführlich. Für den Kommunalwald Stühlingen sind 1,35 Stellen vorgesehen. Kosten für die Stadt Stühlingen pro Jahr in Höhe von 116.697,36 € zzgl. 19 % gesetzl. MwSt. Als Entlastung für die Kommunen ist ein Gemeinwohlausgleich in Höhe von 10 € pro Hektar Waldfläche vorgesehen was einem Betrag von 19.969,00 € jährlich entsprechen wird. Hinzu kommen für die Verkehrssicherungskontrolle entlang der öffentlichen Straßen und der Bebauung nochmals Kosten in Höhe von 15.637,- € zzgl. 19 % MwSt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen stellen hier erhöhte Anforderungen und Qualifikationen an die Verantwortlichen dar. Bisher fielen für die Betreuung des Kommunalwaldes Kosten in Höhe von 91.229,- € netto an.

Nach der anschließenden kontroversen Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Variante der Beförsterung durch das Kreisforstamt einzugehen. Hier wird auch für die Zukunft eine gute Vernetzung mit dem Privatwald und den hoheitlichen Aufgaben gesehen, da diese durch das Kreisforstamt gebündelt erfüllt  werden können.

Bei einer Eigenbeförsterung besteht die Gefahr, dass mehrere Personen mit unterschiedlichen Interessen auf der Gemarkung Stühlingen agieren, führte der Vorsitzende seine Ausführungen zur Bekanntgabe weiterhin aus.

Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kreisforstamt und der Stadt Stühlingen können dann getroffen werden, wenn im Landtag von Baden-Württemberg die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen geschaffen wurden. 

b) Zuwendungsbescheid „Städtebaulicher Denkmalschutz“ – Neumaßnahme „Städtle“

Über den Eingang des Zuwendungsbescheides aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vom 25.03.2019, in Höhe von 900.000,- €, informierte der Vorsitzende.

c) Förderausschreibung Innovationspreis 2018/2019 – Fit in die Zukunft Erhalt des 5. Hauptpreis für das Projekt „Gesundes Frühstück im Kindergarten“ Schwaningen und Weizen

Hauptamtsleiter Mosmann berichtete über den Erhalt des 5. Hauptpreises für das Projekt „Gesundes Frühstück im Kindergarten“ in Schwaningen und Weizen, im Rahmen der Förderausschreibung „Innovationspreis 2018/2019 – Fit in die Zukunft“. Der 5. Hauptpreis ist mit einem Betrag in Höhe von 750,- € dotiert.

Die öffentliche Preisverleihung wird am 30.04.2019 im Landratsamt Waldshut erfolgen.

d) Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der Gesamtfeuerwehr Stühlingen

Der Vorsitzende informierte das Gremium über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter am 06.04.2019 im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Gesamtfeuerwehr Stühlingen in Weizen.

Es wurden Herr Gerhard Pfeifer zum Feuerwehrkommandanten, Herr Benjamin Schrader zum 1. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten und Herr Michael Zolg zum 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt. Die Amtszeiten betragen jeweils 5 Jahre.

Die Bestätigung der Gewählten soll in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung durch das Gremium erfolgen.

e) Informationsveranstaltung zur Einführung eines Parkraumkonzeptes in Stühlingen

Über die stattgefundene Informationsveranstaltung zur Einführung eines Parkraumkonzeptes/Halteverbotszone in der Hauptstraße in Stühlingen am 28.03.2019, informierte der Vorsitzende das Gremium und berichtete über deren Verlauf.

Die Thematik soll im Mai 2019 im Gemeinderat, nach einer stattgefundenen Verkehrsschau mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, Straßenbauamt und der Polizei am 09.04.2019 beraten und abschließend über die Einführung Beschluss gefasst werden.

f) Ausschreibung Rektorenstelle für die Realschule Stühlingen

Die neu zu besetzende Rektorenstelle für die Realschule Stühlingen wurde ab dem 01.04.2019 ausgeschrieben, veranschaulichte der Vorsitzende.

g) Artikel zum Jugendpolitiktag vom 15.10.2018 in der Zeitschrift „Die Gemeinde“

In der Ausgabe 06/2019 der Zeitschrift „Die Gemeinde (BWGZ)“ vom 30.03.2019, wurde ein Artikel zum stattgefundenen Jugendpolitiktag in der Stadthalle Stühlingen am 15.10.2018 veröffentlicht. Diesen besonderen Anlass veranschaulichte der Vorsitzende dem Gremium.

h) Breitbandversorgung -  Firma Stiegeler IT übernimmt Netzbetrieb im Landkreis Waldshut

Damit im Landkreis Waldshut zukünftig eine flächendeckende Breitbandversorgung zur Verfügung steht, baut dieser einen Backbone in einer Länge von ca. 380 km. Jede Stadt bzw. Gemeinde baut im Anschluss in Eigenverantwortung das jeweilige Ortsnetz aus. Der Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut unterstützt und koordiniert die Bautätigkeiten im Landkreis und ist für die Suche eines Netzbetreibers zuständig. Hierfür wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Erneut konnte die Firma Stiegeler IT mit dem wirtschaftlichsten Angebot diese Ausschreibung gewinnen.

Der Vorsitzende berichtete über bereits stattgefundene Gespräche mit dem Betreiber über das weitere Vorgehen im Bereich der Breitbandversorgung in der Stadt Stühlingen und erläuterte Details aus den Gesprächen. Den Hinweis der Möglichkeit zur Einholung weiterer Informationen auf der Webseite www.stiegeler.com des Betreibers, zeigte Bürgermeister Burger weiterhin noch auf.

Aus dem Gremium wurde eine Informationsveranstaltung mit dem Betreiber gefordert. Diese soll in der Ehrenbachhalle in Weizen stattfinden, zu welcher zu gegebener Zeit noch eingeladen wird.

Fragen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu den Hausanschlusskosten wurden noch beantwortet. Die Rechnungen sollen versandt werden, sobald die Signale geliefert werden können.

 

  • Anregungen und Anfragen

    a) Beschwerden über fehlende Berichterstattung durch örtliche Presse

    Stadträtin Pieper und Stadtrat Geng bemängelten die fehlende Berichterstattung durch die örtliche Presse. Weitere Gremiumsmitglieder stimmten der Meinung der Vorredner zu und zeigten sich verständnislos gegenüber der Lokalpresse.

    Der Vorsitzende ging auf ein im Rathaus Stühlingen stattgefundenes Gespräch mit dem Leiter der Lokalredaktion des Südkuriers ein, bei welchem die unbefriedigende Situation erörtert wurde. Die Stadt Stühlingen hat sich hierzu klar positioniert und die vorherrschende Situation gegenüber der Lokalpresse deutlich missbilligt.

    Der Südkurier plant im Einvernehmen mit der Stadt Stühlingen ein Treffen mit Vereinsvertretern in Stühlingen und erhofft sich daraus neue Berichterstatter zu gewinnen, informierte der Vorsitzende weiter.

    Das Gremium forderte gegenüber der Lokalpresse eine härtere Gangart einzuschlagen und diese durch die Kündigung von bestehenden Abonnements zu untermauern, um hier wieder eine zufriedenstellende Lösung zu erhalten.

    b) Sachstand Verwirklichung „Bolzplatz/Soccerfeld“ in Stühlingen

    Stadträtin Fischer erkundigte sich zum Sachstand zur Verwirklichung des „Bolzplatzes/Soccerfeldes“ in Stühlingen.

    Herr Oberist vom Bauamt berichtete, dass die Ausschreibung hierzu zwischenzeitlich beendet ist und nun die weiteren baulichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Weiterhin legte er dar, dass im Mai 2019 der Beginn des Projektes erfolgen muss, aufgrund der erhaltenen Förderungen gemäß den Förderrichtlinien.

    c) Sachstand Baugebiet „Inneres Zelgle“ und Gewerbegebiet „Sulzfeld “ Stühlingen

    Über den aktuellen Sachstand zum Baugebiet „Inneres Zelgle“ und zum Verkauf der Flächen im Gewerbegebiet „Sulzfeld“ in Stühlingen, erkundigte sich Stadtrat Engel.

    Der Vorsitzende konnte hierzu aufzeigen, dass momentan 3 Anfragen und ein konkreter Bauantrag für das Baugebiet „Inneres Zelgle“ bei der Stadtverwaltung eingegangen sind.

    Beim Gewerbegebiet „Sulzfeld“ soll im Mai 2019 eine Fläche mit 13.000 m² verkauft werden. Weitere Anfragen von Kaufinteressenten für die Gewebeflächen sind bei der Stadtverwaltung eingegangen, informierte der Vorsitzende.

    Ausführliche Informationen zum Bau- und zum Gewerbegebiet können auf der Webseite der Stadt Stühlingen unter www.stuehlingen.de eingeholt werden.


    Anschließend wurde die öffentliche Sitzung beendet und im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.

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