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Stadt Stühlingen (Druckversion)

Landkreis aktuell

Hochwassergefahrenkarte

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Waldshut

Hochwassergefahrenkarten für den östlichen Teil des Landkreises Waldshut fertig gestellt

Die Hochwassergefahrenkarten für die Gebiete „Wutach-Ost / Klettgau / Steina / Schlücht ohne Hochrhein“ sind fertig gestellt. Betroffen sind die Gemeinden und Städte

  1. Bonndorf;
  2. Eggingen;
  3. Grafenhausen;
  4. Jestetten;
  5. Klettgau;
  6. Küssaberg;
  7. Lauchringen;
  8. Ühlingen-Birkendorf;
  9. Stühlingen;
  10. Wutöschingen und
  11. Waldshut-Tiengen.


Hochwassergefahrenkarten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den vorliegenden Karten sind die Flächenausbreitungen des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremhochwasser dargestellt. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen.

Nach § 65 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sind Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (100-jährliches Hochwasserereignis), festgesetzte  Überschwemmungsgebiete. Die Bebaubarkeit und die Nutzung dieser Flächen sind aus Gründen des Hochwasserschutzes eingeschränkt.

Diese Bekanntmachung können Sie zusammen mit dem Informationsblatt „Grundstücke in Überschwemmungsgebieten“ auf der Homepage des Landkreises Waldshut www.landkreis-waldshut.de unter „Aktuelles & Presse“ herunterladen.

Die Hochwassergefahrenkarten für die Gebiete „Wutach-Ost / Klettgau / Steina / Schlücht ohne Hochrhein“ können ab dem 01. Juli 2015 beim Landratsamt Waldshut, Amt für Umweltschutz, Zimmer Nr. 404, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen und bei den folgenden Gemeinden und Städten für das jeweilige Gemeindegebiet während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:

Stadt Bonndorf, Rathaus, Martinstraße 8, 79848 Bonndorf
Gemeinde Eggingen, Rathaus, Bürgerstraße 7, 79805 Eggingen
Gemeinde Grafenhause, Rathaus, Rathausplatz 1, 79865 Grafenhausen
Gemeinde Jestetten, Rathaus, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten
Gemeinde Klettgau, Rathaus, Degernauer Straße 22, 79771 Klettgau
Gemeinde Küssaberg, Rathaus, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg
Gemeinde Lauchringen, Rathaus, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen
Stadt Stühlingen, Rathaus, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen
Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, Rathaus, Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf
Stadt Waldshut-Tiengen, Stadtbauamt, Sulzerring 6, 79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Wutöschingen, Rathaus, Kirchstraße 5, 79793 Wutöschingen

Die Hochwassergefahrenkarten können auch im Internet bis zu einem Maßstab von 1: 5.000 eingesehen werden:

  1. www.landkreis-waldshut.de – „Aktuelles & Presse“
  2. www.hochwasserbw.de – „Hochwasserrisikomanagement – Umsetzung vor Ort“ – „Interaktive Gefahrenkarte“;


Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt Waldshut – Amt für Umweltschutz – gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner sind:
Tino Kammerdiener
Tel: 07751 / 86 32 07
E-mail: tino.kammerdiener@landkreis-waldshut.de
Und
Ulrich Wagner
Tel: 07751 / 86 32 24
E-mail: ulrich.wagner@landkreis-waldshut.de


Waldshut-Tiengen, im Juni 2015
Landratsamt Waldshut
-Amt für Umweltschutz-

http://www.stuehlingen.de//de/aktuell/landkreis-aktuell