| Änderung Bebauungsplan "Inneres Zelgle-West", Gemarkung Stühlingen |
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Änderung des Bebauungsplans „Inneres Zelgle-West“, Gemarkung Stühlingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Die Gemeindevertretung der Stadt Stühlingen hat am 02.03.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Inneres Zelgle-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der dargestellte Lageplan der Bebauungsplan-Änderung.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Inneres Zelgle-West“ definiert die Gehwegbereiche im Einmündungsbereich der östlichen Erschließungsstraße in die Hauptstraße neu.
Gleichzeitig wird die Stellplatzsituation einschließlich deren Zufahrt hinter den bebauten Grundstücken Flst.Nr. 67 und 67/1 neu definiert, die ursprünglichen Garagenplätze werden in ein neues Stellplatzkonzept umgewandelt.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes „Inneres Zelgle-West“ bleiben unberührt.
Der von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens zum 12.03.2010 gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der geänderte Bebauungsplan liegt zu den üblichen Geschäftszeiten der Verwaltung im Rathaus Stühlingen, Schlossstraße 9, Zimmer Nr. 13 öffentlich aus.
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