| Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs 2010 |
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Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2009 aufgrund der §§ 9 und 14 EigBG vom 08.01.1992 (GBL. S. 22), der §§ 1 bis 4 der EigBVO vom 07.12.1992 (GBl. S. 776), i.V. mit den §§ 87,89 und 96 GemO in der Fassung vom 30.10.1983 (GBl. S. 578) den Wirtschaftplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird in| Einnahmen und Ausgaben festgesetzt auf je | 1.376.420 Euro | | davon sind | | | - im Erfolgsplan | 890.150 Euro | | - im Vermögensplan | 486.270 Euro |
§ 2 Kredite
| Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr festgesetzt auf | 182.090 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr festgesetzt auf | 0 Euro |
§ 4 Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf | 250.000 Euro |
79780 Stühlingen, den 22.12.2009
Schäfer, Bürgermeisterin
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