 |
|
 |
|
|
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.12.2009 die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung für das Jahr 2010 beschlossen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Wirtschaftsplan sind am 14.01.2010 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden.
Das Landratsamt Waldshut hat mit Schreiben vom 25.01.2010 gemäß § 121 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme sowie den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 650.000 Euro im Kernhaushalt und die vorgesehene Kreditaufnahme sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite beim Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt.
Die Haushaltssatzung, mit Haushaltsplan, Wirtschaftsplan und Feststellungsbeschluss für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung wird in der Zeit vom 04.02.2010 bis einschließlich 17.02.2010 im Rathaus Stühlingen, Zimmer 8, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme kann während den üblichen Sprechzeiten wahrgenommen werden.
Nachfolgend wird die Haushaltssatzung und der Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung veröffentlicht:
|
|
|
 |
|
|
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
 |
aus der Presse |
 |
aktuelle Berichterstattung der örtlichen Presse

|
|
|
 |
Öffnungszeiten des Rathauses Stühlingen |
 |
Montag - Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
|
|
 |
Kontakt |
 |
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9
79780 Stühlingen
Postfach 1263
79778 Stühlingen
Telefon: 07744/532-0
Telefax: 07744/532-22
Internet: www.stuehlingen.de
Email: rathaus@stuehlingen.de
(Nur für den Empfang formloser elektronischer Post)
elektronisches Postfach: Virtuelle Poststelle
(elektronisches Postfach zum rechtssicheren Empfang von Antragsunterlagen) |
|
|
|
|
 |
|
 |
|
|
|